Unsere Leistungen bei dem Das Gesundheits-Team in Hagen und Telgte

SGB V - medizinische Versorgung

  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Vitalzeichenkontrollen ( BZ, RR, Temperatur)
  • Verabreichung von Spritzen ( s.c. und i.M.)
  • Portversorgung
  • Katheterisierung
  • Stomabehandlung
  • Versorgung akuter und chronischer Wunden
  • Krankenhausersatzpflege
  • (Pflegeleistungen zur Verhinderung eines Krankenhausaufenthalts zahlt die Krankenkasse nach Verordnung des Arztes) 
  • Tracheostomaversorgung

SGB XI - Pflegeleistungen

  • Hilfe bei der Körperpflege, wie Waschen, Duschen, Baden
  • Kleiden - Unterstützung oder Durchführung von An-. Um- und Auskleiden
  • Ernährung - Einkauf von Lebensmitteln, Vorbereitung, Erstellen der Mahlzeiten,

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 

  • Mobilisation - Bewegungsübungen, Begleitung, Positionswechsel
  • Haushalt - Reinigen der Wohnung und Wäschepflege
  • Ergänzende Hilfen - Minutenweise Abrechnung für Hilfestellungen zur Förderung der Selbständigkeit (Leistungen, die aus dem Raster fallen, wie Entsorgung, Blumen gießen, Haustierversorgung, Angehörigenarbeit, Begleitungen uvm. )

§ 45b SGB XI - Entlastungsleistungen

Die zusätzlichen Entlastungsleistungen - monatlich abrufbar in Höhe von 125,-Euro erhalten Sie ausschließlich als Sachleistung durch einen entsprechend zugelassenen Dienst. Der Gesamtbetrag wird nicht ausgezahlt und verfällt zum 30.06. des Folgejahres. 

Selbstverständlich können hier zusätzlich noch Leistungen aus dem Katalog der Pflegeversicherung hinzugebucht werden, wie die Position Reinigung der Wohnung und Wäschewaschen. 

In diesem Rahmen bieten wir Ihnen 4 x monatlich 45 Minuten an, für Tätigkeiten wie 

  • Haushaltshilfen 
  • Wohnungsreinigung
  • Einkäufe
  • Wäschepflege
  • Mobilitätsübungen
  • Begleitungen und Spaziergänge
  • Beschäftigung
  • Beobachtung

Haus und Familienpflege 

  • Kinderbetreuung
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Einkäufe
  • Hauswirtschaft
  • Kochen

Was tun, wenn die private Pflegehilfskraft/ Angehöriger einmal nicht da ist? 

Für diesen Fall steht Ihnen die Verhinderungspflege aus der Pflegeversicherung zu. Für maximal 8 Wochen können Sie zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld Leistungen eines professionellen Anbieters in Anspruch nehmen, um die Hilfe Ihres Angehörigen zu ersetzen, solange er krank oder im Urlaub ist. 

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

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